Zertifizierung

Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 17024

Als international anerkanntes Qualitätssicherungssystem setzt sich die Zertifizierung gegenüber den rein nationalen Qualifizierungen immer mehr durch (vergleichbar mit der Entwicklung vom deutschen Diplomingenieur zum internationalen Bachelor und Master). Insbesondere internationale und institutionelle Auftraggeber greifen fast ausschließlich auf zertifizierte Sachverständige zurück (insbesondere Realkreditinstitute wie Banken, Bausparkassen, Lebensversicherungen aber auch Immobiliengesellschaften und Immobilienfonds).

Die bevorzugte Behandlung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in Gesetzen und Verordnungen gehört der Vergangenheit an. Angesichts der europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist eine solche Bevorzugung auf Dauer nicht durchsetzbar. Viele Gesetze und Verordnungen haben deshalb diese auch schon aufgegeben.

Auftraggeber möchten möglichst von einer unabhängigen und kompetenten Stelle wissen, ob die von ihnen beauftragten Personen qualifiziert sind und ob die von diesen erbrachten Leistungen ihren Anforderungen hinsichtlich Qualität genügen. Dies gilt auch für Sachverständige für Immobilienbewertung und deren Gutachten, die z.B. in Scheidungsfällen, Erbauseinandersetzungen, bei Beleihungsabsicht oder einfach nur zum Zwecke der Vermögensübersicht erstellt werden sollen. Auf diesen Sachverständigengutachten basieren viele für die Existenz der Betroffenen wichtige Vorgänge (z.B. Kauf, Gerichtsentscheidungen etc.). Von einem Sachverständigen für Immobilienbewertung erwartet man, dass die „Schätzung“ so zuverlässig und marktnah wie möglich ausfällt. Das garantierte in Deutschland lange Zeit vorwiegend die Institution des „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ (öbuv SV). Im Rahmen europaweit bestehender Tendenzen zur Entstaatlichung und Deregulierung konnte sich dieses spezifisch deutsche System der Bestellung durch halbstaatliche Kammern (wie z.B. der Industrie- und Handelskammern) in Europa nicht durchsetzen. Im Jahr 2009 wurden die Dienstleistungsrichtlinie und die Berufsanerkennungsrichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt. Es deutet Einiges darauf hin, dass hierdurch das System der öffentlichen Bestellung in Deutschland insgesamt gefährdet ist.

Als einzige Alternative bietet sich die seit über 10 Jahren auch in Deutschland eingeführte Zertifizierung an. Die zunehmende Globalisierung der Märkte macht letztlich die Schaffung international anerkannter Regelwerke erforderlich. Durch die zwischenzeitlich geschaffenen internationalen Richtlinien erlangen Standards und Begriffe wie "Qualitätssicherung" eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die deutsche Wertermittlungspraxis. Qualitätssicherung kommt aus dem angelsächsischen Raum, vorrangig aus den USA. Dort gibt es für viele Berufszweige (ähnlich wie in Deutschland in der Immobilienbewertung) keine staatlich genormten Ausbildungswege und Berufsbezeichnungen. Die Einführung von Sicherheitsmaßnahmen ist notwendig, um den Verbraucher zu schützen und um Schäden und infolgedessen teure Schadenersatzprozesse zu vermeiden. Als Folge der sich verändernden Kundenerwartungen hinsichtlich der Qualität der von ihnen gekauften Produkte bzw. beauftragten Dienstleistern sind auf der Grundlage von internationalen Normen private Zertifizierungsstellen für Sachverständige ins Leben gerufen worden. Die Zertifizierungsstellen müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die in diesen Normen festgeschrieben sind und durch ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem eine gleich bleibende Kontrolle der Qualität ihrer Arbeit dauerhaft sicherstellen. Ein wesentliches Element der Qualitätssicherung ist das zwischenzeitlich weltweit anerkannte System der regelmäßigen Begutachtung und Überwachung der Zertifizierungsstelle sowie die regelmäßige Überwachung der Kompetenz der zertifizierten Personen.
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